Der Ruf seines Unternehmens ist für Geschäftsführer sehr wichtig. Insbesondere im Internet ist es schnell möglich, dass das Unternehmen schlecht beurteilt wird. Dies ist der bei der Mediahaus GmbH Verlag so passiert. Kunden lasen im Internet, dass Werbeverträge dieses Verlags ungültig seien. Aufgrund dieser Nachrichten wurde die Mediahaus Verlag GmbH mehrfach verklagt. Das Gerücht setzten Blogger und auch Anwälte ins Netz, die sich an Kunden des Verlags aus Düsseldorf zu bereichern. Der BGH hat jetzt für den Verlag entschieden und diese Gerüchte wurden aus der Welt geschafft.
Was macht die Mediahaus GmbH?
Die Mediahaus Verlag GmbH mit Sitz in Düsseldorf gibt seit dem Jahr 2015 das Bürgermagazin „Regio“ heraus und hat das Ziel, einer breiten Gruppe Leser spannende Nachrichten aus deren unmittelbarem Umfeld zu liefern. Das Magazin hat je Region eine Ausgabe mit regionaltypischen Themen. Die Erfahrungen des Mediahaus Verlags Erfahrungen sind deshalb weitestgehend positiv.
Das Magazin ist bei den jungen und alten Lesern sehr beliebt, da es sie über Dinge, die sie persönlich betreffen.
Unternehmen und Betriebe der Region können zugleich ihre Dienstleistung oder Produkte in dem Magazin anbieten. Das Bürgermagazin stellt für sie eine Plattform, auf der Unternehmen regional Kunden akquirieren können. Leser*innen profitieren zudem von der großen Auswahl Anbieter aus ihrer Umgebung. Werbekunden sind mit der Mediahaus Verlag GmbH zufrieden und doch streuten Blogger und Anwälte Zweifel im Internet und schädigten den Ruf des Unternehmens.
Was steckt hinter den Gerüchten? – Anwälte wollen Mandanten fangen!
Es gab schon zahlreiche Fälle, bei denen Anwälte nicht fair gewesen sind – die Politik hat dieses als Amtsmissbrauch anerkannt. Im Fall der Erfahrungen des Verlags sieht die Sache noch anders aus: Anwälte wollen Mandanten akquirieren und versuchen Werbekunden zu bewegen, die mit dem Verlag negative Erfahrungen gemacht haben. Das ist aufgrund überhöhter Erwartungen an die Werbung möglich oder sie wollen finanziell bedingt aus ihrem Vertrag mit dem Verlag heraus.
Die Anwälte reden den Klienten dann ein, es wäre problemlos möglich, die Verträge hätten keine Rechtsgültigkeit.
Die Anwälte verschweigen aber ihren Mandanten, dass die Aussicht auf einen Erfolg gegen null geht. Verlierer müssen allerdings die Prozesskosten in voller Höhe bezahlen und das ist eine teure Angelegenheit. Anwälte behaupten, es sei nicht statthaft, einen Werbevertrag über mehrere Auflagen abzuschließen. Eine Laufzeit für mehrere Auflagen ist branchenüblich und das wird den Kunden verschwiegen. Anzeigenkunden finden diese Vertragsart als eine bequeme Option für ihr regionales Marketing. Zufriedene Kunden sprechen von guten Erfahrungen mit dem Verlag. Der BGH hat zudem bestätigt, dass die Werbeverträge rechtens und somit gültig sind. Erfahren Sie mehr unter: https://rechtsratgeber.net/vertragsrecht-bgh-gibt-der-mediahaus-verlag-gmbh-recht-vertraege-sind-rechtsgueltig/
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